Die Bundestag hat sich auf die wesentlichen Punkte des bereits vom Bundeskabinett gebilligten Konzepts geeinigt. Die Eckdaten im Einzelnen, wirksam ab 1. Juli 2010:
Die Schwankungsmöglichkeiten für die Degression im nächsten Jahr werden gegenüber dem ursprünglichen Entwurf verringert. Zum 1. Januar 2011 wird die Förderung um 9 Prozent gesenkt.
Beim Eigenverbrauch soll der Bonus für selbstgenutzten Strom 3,6 Cent pro Kilowattstunde betragen, wer mehr als 30 Prozent seines Solarstromes selbst verbraucht erhält einen Bonus von 8 Cent pro Kilowattstunde. Diese Regelung gilt für Anlagen bis 500 Kilowatt.
Am 4. Juni wird sich der Bundesrat mit der Vorlage befassen. Laut Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) sind weitere Änderungen des vorliegenden Kompromisses unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.