EEG-Novelle tritt rückwirkend zum 1. Juli in Kraft
Der vom Bundestag bereits beschlossene Vorschlag zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde jetzt auch vom Bundesrat abgesegnet. Die vom gemeinsamen Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag vorgelegten Änderungen sind berücksichtigt. Somit ist der Gesetzentwurf mit den Änderungen beschlossen und muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Das Gesetz wird dann rückwirkend zum 1.7. in Kraft treten. Die EEG-Novelle sieht vor, dass die Einspeisetarife für PV-Dachanlagen zum 01. Juli um 13 Prozent, für Freiflächen allgemein um 12 Prozent und auf Konversionsflächen um 8 Prozent gekürzt werden. Am 01. Oktober wird es dann einen weiteren Kürzungsschritt um jeweils 3 Prozent geben. Alle Informationen zur PV-Förderung finden Sie hier.